Das Reiserecht
findet sich in den Vorschriften der §§ 651 a bis 651 l des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). Es betrifft zunächst unmittelbar alle Formen
von Pauschalreisen, also solchen Touristikangeboten, bei denen
der Veranstalter mehrere touristische Einzelleistungen (z.
B. Flug, Unterkunft, Verpflegung, Kultur- oder Ausflugsprogramm
vor Ort, etc.) zu einem Gesamtreisepaket bündelt.
In einer Entscheidung vom 06.11.1985 hat der Bundesgerichtshof die
Vorschriften des Reiserechtes wegen der vergleichbaren Interessenlage
auch die Ferienhausvermietung angewandt. Gleiches haben auch das
OLG München sowie das OLG Hamm in zwei Entscheidung aus den Jahren
1987 und 1994 für Bootscharter entschieden.
Das Reiserecht
ist nicht auf Verträge anwendbar, die lediglich einzelne touristische
Leistungen zum Gegenstand haben, z.B. NurFlug, Zugfahrt, Hotelaufenthalt
(auch mit Verpflegung), sofern diese nicht von einem Reiseunternehmen
"veranstaltermä-ßig" erbracht werden (z.B. Ferienhaus, Bootscharter,
vgl. oben). Bei sog. Inmdividualreisen muss sich der Reisende daher
mit Ansprüchen an die jeweiligen Ver-tragspartner halten, was v.a.
im Ausland oft zu unüberwindlichen Schwierigkeiten führt.
Ganz wichtig:
Nach vorzeitigen bzw. regulärem Abschluss der
Urlaubsreise sind Sie nach § 651 g I BGB verpflichtet, Ihre Ersatzansprüche
innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter anzumelden. Es reicht hierfür auch eine Anmeldung
beim Reisebüro, über das Sie gebucht haben, aus, sofern nicht in
den AGB des Veranstalters eine Anmeldung nur beim Veranstalter vorge-schrieben
ist.
Aus Beweisgründen sollte dies nachweisbar schriftlich (Einschreiben)
bzw. persönlich im Beisein von Zeugen geschehen. Die oben dargestellten
Minderungs- bzw. Schadenersatzansprüche verjähren unabhängig davon
in sechs Monaten nach dem vertraglich vorhergesehenen Ende der Reise.
Sofern Sie sich also mit dem Reiseveranstalter nicht auf eine Entschädigungszahlung
einigen können, was zumeist aber möglich sein dürfte, müssen Sie
Ihre Ansprüche innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend machen.
Soviel zur Theorie bzw. zu den teilweise komplizierten gesetzlichen
Anforderungen.
Wir haben hier
für Sie noch weitere Tipps zusammengestellt, die Sie
beachten sollten.
Und als besonderen
Service finden Sie hier nochmals die wichtigsten Tipps kurz
und knapp in unserer Checkliste.
Außerdem
haben wir für Sie ein Special
zum Thema Prospektangaben zusammengestellt.
In diesem
Sinne wünschen wir Ihnen eine gute Reise und einen schönen
und erholsamen Urlaub!
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