Wissenswertes

vor Antritt der Urlaubsreise
während der Urlaubsreise
nach Abschluss der Urlaubsreise

 

 

Reiserecht

 

 

Special "Prospektangaben"

Die Reise- und Urlaubssaison dieses Sommers wirft bereits ihre Schatten voraus. Viele Menschen brüten derzeit über den Reisekatologen der unzähligen Veranstalter und versuchen, aus der Masse der Angebote das für sie Beste herauszufinden.

Das ist nicht immer leicht, denn in Hochglanzprospekten versuchen die Reiseveranstalter natürlich, ihre Ziele im bestem Licht darzustellen. Vor Ort sieht dann oftmals alles ganz anders aus, wenn sich der vermeintlich idyllische Fischerort als auf-strebendes Zentrum des Massentourismus mit unzähligen Großbaustellen entpuppt. Um herbe Enttäuschungen zu vermeiden, ist es daher unumgänglich, die Objekt- und Leistungsbeschreibungen in den Katalogen richtig zu verstehen. Es gehört oftmals schon fast detektivisches Gespür dazu, zwischen den Zeilen der blumigen Anprei-sungen des Veranstalters die tatsächlich richtigen Informationen "herauszufiltern".

Mit dem Ziel des Verbraucherschutzes vor unvollständigen bzw. irreführenden Informationen in Reiseprospekten wurde vom Europarat im Juni 1990 die sogenannte "EG-Pauschalreise-Richtlinie" beschlossen, die in Art. 3 den verpflichtenden Inhalt von Reiseprospekten bestimmt. Entsprechend dieser Anforderungen hat der Bun-destag im Juni 1994 die "Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern" beschlossen und, teilweise identisch mit dem Text der Richtlinie, in § 1 den sogenannten Muss-Inhalt von Reiseprospekten festgelegt. Der maßgebliche Absatz 1 der Vorschrift lautet wie folgt: Stellt der Reiseveranstalter über die von ihm veranstalteten Reisen einen Prospekt zur Verfü-gung, so muss dieser deutlich lesbare, klare und genaue Angaben enthalten über den Reisepreis, die Höhe einer zu leistenden Anzahlung, die Fälligkeit des Restbetrages und außerdem, soweit für die Reise von Bedeutung, über folgende Merkmale der Reise:
a) Bestimmungsort;
b) Transportmittel (Merkmale und Klasse);
c) Unterbringung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale sowie - soweit vorhanden - ihre Zulassung und touristische Einstufung);
d) Mahlzeiten;
e) Reiseroute;
f) Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind;
g) eine für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie die Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Er kann jedoch vor Vertragsschluss eine Änderung erklären, soweit er dies in dem Prospekt vorbehalten hat. Der Reiseveranstalter und der Reisende können vom Prospekt abweichende Leistungen vereinbaren. Aus dieser Vorschrift wird von der Rechtsprechung das sogenannte Prinzip der "Prospektwahrheit" und "Prospektklarheit" abgeleitet. Wo einzelne Leistungsbeschreibungen stehen, in einem Reiseprospekt, in einem Handzettel oder auch in ei-ner Werbeannonce, spielt keine Rolle, allerdings darf der Reisende erwarten, dass die betreffenden Informationen dort zu finden sind, wo möglicherweise damit gerechnet wird; die versteckte Angabe an irgendeiner Stelle im Katalog wäre demnach unzulässig.

Wir wollen versuchen, Ihnen die Detektivarbeit etwas zu erleichtern und stellen Ihnen nachfolgend einen Querschnitt der zu den Katalogangaben ergangenen Rechtsprechung vor (überwiegend in alphabetischer Reihenfolge):

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"Abgeschiedenes Strandhotel"
Bei prospektmäßiger Werbung eines Hotels als "abgeschieden gelegenes Strandhotel für Einsamkeitsfanatiker" muss der Reisende nicht damit rechnen, dass während seines Urlaubsaufenthaltes zeitweise Renovierungsarbeiten auf der Frühstücksterrasse stattfinden. AG Stuttgart-Bad Cannstadt, 25.02.1986, 1 C 763/85

Abbildungen in Prospekten
Es ist allgemein bekannt, dass Ferienobjekte im Normalfall von der günstigsten Seite her aufgenommen werden und Katalogabbildungen kein vollständiges Bild über dessen Lage ergeben. Dies gilt auch dann, wenn neben der gebuchten Unterkunft kein weiteres größeres Gebäude abgebildet ist, ein solches aber tatsächlich vorhanden ist. LG München I, 28.03.1980, 10 O 2364/80 Die prospektmäßige Abbildung eines Hotels von der repräsentativsten Seite begrün-det noch kein Anspruch des Reisenden auf Erhalt eines entsprechenden (d.h. abge-bildeten) Zimmers. Der Grundsatz der Prospektwahrheit bei Lichtbildaufnahmen ist dann gewahrt, wenn die Lichtbilder nur einen repräsentativen Teil einer Ferienanlage wiedergeben. LG Frankfurt, 07.07.1978, 6 S 367/77. Das Retuschieren von Fotos, d.h. das nachträgliche (computermäßige) Entfernen störender Elemente bzw. das Einfügen positiver Elemente ist nicht zulässig. Wird bei der Beschreibung des Urlaubsortes bzw. der Unterkunft ein positiv werbewirksames Element abgebildet (z. B. romantische Bucht, malerischer Fischerhafen etc.) darf der Reisende darauf vertrauen, dass sich diese Örtlichkeit auch im Zielgebiet befindet. LG Kleve Die gilt dann nicht, wenn sich die Abbildung im lediglich allgemein beschreibenden Teil des Prospektes befindet, der für das gesamte Urlaubsland gilt.

"Algenanschwemmungen"
Ist im Reiseprospekt auf "gelegentliche Algenanschwemmungen" hingewiesen, so muss der Reisende auch damit rechnen, dass an allen Tagen seines Urlaubsaufenthaltes ein Baden wegen Algenverschmutzung nicht möglich ist. Eine genaue Vorhersage des Algenbefalls kann dem Reiseveranstalter nicht zugemutet werden. LG Hannover, 18.12.1985, 11 S 312/85

"Appartment"
Ist Gegenstand der Buchung bzw. Teil der Reiseleistung die Unterbringung in einem "Appartement", so ist nach hiesigem Sprachgebrauch davon auszugehen, dass die Räume in derselben Etage eines Hauses liegen und untereinander in Verbindung stehen. AG München, 14.02.1980, 4 C 16289/79
Beschreibt der Reiseveranstalter im Prospekt, dass am Urlaubsort zahlreiche neue Apartment-Anlagen entstehen wodurch sich eine "gewisse Lärmbeeinträchtigung" ergibt, so muss der Reisende mit dem Auftreten von erheblichem Lärm durch die Bautätigkeit rechnen, was auch mehrere Sprengungen umfasst. LG München I, 18.14.1986, 12 O 1391/86

"Aufstrebender Urlaubsort"
Die Bezeichnung des Urlaubszieles als "aufstrebender Ferienort" kann bedeuten, dass dort überall gebaut wird und mit entsprechenden Lärmbelästigungen zu rech-nen ist. Ferner dürfen in solch einem Fall an die örtliche Infrastruktur (Verkehrsmittel, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten) noch keine allzu großen Anforderungen gestellt werden. Sind im Reiseprospekt zwei "breite Betten" zugesagt, so erfüllen zwei 90 cm breite Betten diese Anforderung nicht. AG Frankfurt, 14.04.1989, 30 C 2631/88-48

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"Badesee"
Verfügt das Unterkunftsobjekt nach der Prospektbeschreibung über einen "Bade-see", so muss bei einem solchen natürlichen Gewässer mit dem Auftreten von Frö-schen und Fischen in dem See gerechnet werden. AG Frankfurt, 22.01.1985, 30 C 3641/86-45. Wird im Reiseprospekt ein "Badesee" zugesichert, so erfüllt ein kalter Gebirgssee, der auf Grund seiner Kälte nur für abgehärtete Naturen zum Baden geeignet ist, diese Voraussetzungen nicht. AG Frankfurt, 11.04.1975, 30/32/311 C 79/72

"Badeurlaub"
Wird die Urlaubsreise als "Badeurlaub" beworben, braucht der Reisende nicht damit rechnen, dass das Meer durch Algen, Abwässer, etc. derart verschmutzt ist, dass ein Baden nicht möglich ist. AG Baden Baden

"Bett"
Bei Buchung einer Unterkunft im Doppelzimmer mit "Doppelbett" müssen die Reisenden damit rechnen, dass Ihnen lediglich zwei Einzelbetten zur Verfügung gestellt werden. Bei besonderen Schlaf- bzw. Beischlafmöglichkeiten ist es dem Reisenden zumutbar, die Betten selbst miteinander zu verbinden. Gleichfalls kann der Reisende bei Buchung eines "Doppelzimmers" nicht erwarten, dass zwei Einzelbetten zur Verfügung gestellt werden. AG Hannover, 15.09.1987, 525 C 4144/87

"Bufett"
Wird in der Prospektbeschreibung eines Hotels von 550 Betten darauf hingewiesen, dass das Abendessen als "Bufett" gereicht wird, muss der Reisende mit einer gewissen Massenabfertigung und Kantinencharakter rechnen. AG Stuttgart-Bad Cannstadt, 11.11.1983, 2 C 2895/82.

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"Chalet"
Der Begriff "Chalet" bedeutet nicht, dass es sich dabei um ein einzelstehendes Gebäude handelt, das ausschließlich alleine genutzt wird. Nach dem hierzulande gel-tenden Sprachgebrauch kann zumindest auch ein Doppelhaus ein Chalet sein. AG München, 04.11.1981, 5 C 6628/81

"Deutschsprachige Bord-Reisebegleitung"
Wirbt der Veranstalter mit "deutschsprachiger Bord-Reisebegleitung" bei einer Kreuzfahrt, so reicht es aus, wenn diese lediglich zur Beantwortung von organisatorischen Fragen zur Verfügung steht. Weitergehende Informationen zu Landausflügen etc. sind nicht zu erwarten. AG Frankfurt, 10.08.1879, 31 C 10315/79

"Deutschsprachiger Führer"
Bei Buchung einer "Studien- und Bildungsreise mit deutschsprachigem Führer" reicht es nicht aus, wenn der Reiseführer kaum der deutschen Sprache mächtig ist. Der Reisende darf hier erwarten, dass der Reiseführer in der Lage ist, spezielle kulturelle Kenntnisse und Informationen zu vermitteln. AG Frankfurt, 13.05.1986, 13 C 327/86-15. Grammatikalische Unrichtigkeiten und Unsauberheiten der deutschen Sprache, die an der Verständlichkeit der inhaltlichen Aussage nichts ändern, sind hinzunehmen. AG Stuttgart, 02.06.1989, 3 C 2193/89

"Diätgerichte"
Sichert der Veranstalter im Prospekt zu, dass "nach Möglichkeit Diätgerichte" serviert werden, braucht nicht jeder Diätwunsch, wie etwa der nach besonders seltenen Diätgerichten, berücksichtigt werden. Lediglich wenn überhaupt keine Diätgerichte gereicht werden, widerspricht dies eindeutig der Zusicherung im Prospekt. AG Frankfurt, 10.12.1978, HÖ 3 AC 304/75

"Direktflug"
Die Buchung eines "Direktfluges" rechtfertigt auch eine oder mehrere Zwischenlandungen; der Betreff besagt lediglich, dass das Flugzeug nicht gewechselt werden muss. Lediglich ein "Non-Stop-Flug" bringt den Reisenden unmittelbar ohne Zwischenlandung zum Zielflughafen. Bei prospektmäßiger Angabe einer kurzen "Transferzeit" (hier: 30 min.) vom/zum Flughafen muss der Reisende mit Lärmbelästigung durch den nahegelegenen Flughafen rechnen, allerdings nicht, dass sich das Hotel unmittelbar in der Anflugschnei-se befindet. AG Frankfurt 09.10.1986, 30 C 5062/85-45

"Direkt am Meer"
Die Lagebeschreibung einer Unterkunft "direkt am Meer" bedeutet nicht, dass der Reisende unmittelbar vor der Haustüre baden kann; vielmehr darf zwischen Hotel und Strand auch noch z. B. eine Straße oder Strandpromenade liegen. Unmittelbaren Meerzugang garantiert nur die Beschreibung "direkt am Strand". Die prospektmäßige Bewerbung der Unterkunft als ein "Hotel mit eigenem an-schließenden Strand" beinhaltet nicht, dass der Reisende, um diesen Strand zu erreichen, noch eine oder mehrere Straßen überqueren muss. Vielmehr muß ein unmittelbarer Zugang erfolgen können.

"Diskothek"
Wird in der Reiseausschreibung mit Diskothek, Restaurant, Kinderspielplatz und Swimmingpool innerhalb der Ferienanlage geworben, kann nicht angenommen werden, dass es sich um einen ruhigen Urlaubsort handelt. Die Anhäufung von Urlaubertreffpunkten lässt auf Lärmbelästigung schließen. AG München, 18.04.1982, 7 C 18471/81

"Durchgangsstraße"
Sofern im Prospekt nichts abweichendes angegeben ist, muss jeder Reisende mit der Möglichkeit rechnen, dass zwischen seinem Hotel und dem Meer eine große "Durchgangsstraße" liegt sowie das Hotel noch von weiteren, nicht nur kleinen, Straßen umgeben ist. LG München I, 08.02.1980, 10 O 453/80

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"Einfaches Mittelklassehotel"
Die Prospektbeschreibung "einfaches Mittelklassehotel" bedeutet bei üblicherweise fünf Hotelkategorien ein drittklassiges Hotel; mit primitiver Hotelausstattung muss in diesem Fall gerechnet werden. AG München, 10.09.1980, 2 C 10284/80

"Entfernungsangaben"
Bei "Entfernungsangaben" in Reiseprospekten muss der Reisende nicht damit rechnen, dass es sich hierbei um die Entfernung auf der Luftlinie handelt, wenn der tatsächlich kürzeste Weg weitaus länger ist (hier: tatsächlich 3,5 km statt beworben, 1,5 km). AG München, 04.09.1980, 6 C 15778/79

"Erstklassiges Haus"
Wirbt der Reiseveranstalter mit einer Unterbringung in einem "erstklassigen Haus", so darf der Reisende davon ausgehen, dass Heizmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dies gilt auch dann, wenn nach den Landesgewohnheiten in den Sommermonaten (hier: Italien im Juni) nicht geheizt wird. LG Hannover, 23.08.1985, 3 S 167/85

"Erstklassiges Hotel"
Bei Buchung eines Urlaubes mit Halbpension in einem "erstklassigen Hotel" muss der Reisende nicht mit einem kalten Bufett beim Abendessen rechnen. AG Frankfurt, 22.05.1980, 30 C 10028/80

"Essen à la carte"
Der Prospektbeschreibung "Essen a la carte" ist genüge getan, wenn zwei ver-schiedene Essen zur Auswahl stehen, die dem Reisenden jeweils mündlich mitgeteilt werden. AG Frankfurt, 02.07.1985, 30 C 1726/85-45

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"Ferienhaus"
Bei Buchung eines "Ferienhauses" bei eigener Anreise ist der Veranstalter befugt, dem Kunden eine Ferienhausunterkunft in einem anderen Ort zuzuweisen, wenn dieser in dem selben Feriengebiet liegt, das Gegenstand der Buchung war und die-ser andere Ort in dem Prospekt mit der Beschreibung des Feriengebietes aufgeführt war. LG Hannover, 30.05.1985, 3 S 34/85

"Fischbestand"
Verspricht ein Reiseveranstalter einen bestimmten "Fischbestand" (hier: Lachse) in einem Fließgewässer, in dem sich die Fische je nach Wetterlage und Temperatur zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichen Gegenden aufhalten, ist eine solche Angabe nicht so zu verstehen, dass unter allen Umständen ein bestimmter Fischbestand zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle zugesichert ist. Damit wird nur der Zustand beschrieben, der üblicherweise in der Reisezeit des Kunden gegeben ist. (Gleiches gilt auch für Wild bei einem Jagdurlaub) OLG Frankfurt, 23.02.1988, 14 U 182/86

"Fitnessraum"
Wirbt der Reiseveranstalter innerhalb einer Hotelanlage mit einem "Fitnessraum", so reicht es nicht aus, wenn dieser lediglich eine funktionsfähige Tischtennisplatte als Ausstattung aufweist. KG Berlin, 09.06.1980, 8 U 758/80 Dies gilt auch, wenn lediglich eine Hantelbank mit drei Gewichten vorhanden ist. AG Düsseldorf, 20.12.1995, 230 C 19168/94

"Flughafensymbol"
Mit Fluglärm muss der Reisende auch rechnen, wenn im Prospekt neben der Ortsbezeichnung in der die gebuchte Unterkunft liegt, ein "Flughafensymbol" (Flugzeug) abgebildet und der betreffende Ort als Zielflughafen der Reise angegeben ist. AG Hamburg

"Fortuna-Reise"
Ist Gegenstand der Buchung eine sogenannte "Fortuna-Reise" (bzw. Joker-Reise , Roulette-Reise o.ä.), so muß der Kunde auch mit der Unterbringung in einem weniger bevorzugten und sehr einfachen Hotel rechnen. AG Frankfurt, 26.08.1986, 30 C 846/86-45 Der Reisende muss hierbei auch damit rechnen, dass die Unterkunft besonders abgelegen oder aber auch in der Einflugschneise eines Flughafens liegt. AG Frankfurt, 18.11.1985, 30 C 2904/85-69

"Fahrradvermietung"
Wird im Reiseprospekt eine "Fahrradvermietung" angeboten, so genügt es bei ei-nem Hotel mit rund 550 Betten nicht, wenn lediglich zwei Fahrräder zur Vermietung zur Verfügung stehen, ohne dass hierauf im Prospekt gesondert hingewiesen wird. AG Stuttgart-Bad Cannstadt, 11.11.1983, 2 C 2895/82

"Frühstück"
Bietet der Reiseveranstalter in seinem Prospekt ein "Frühstückbufett" an, so reicht es aus, wenn mindestens zwei Brötchen der selben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee angeboten werden. Eine Beschreibung als "reichhaltiges Frühstück" erfordert, dass mindestens drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vorhanden sind. In südlichen Ländern kann nicht erwartet werden, dass beim Frühstück u.a. Schwarz- und Knäckebrot verfügbar sind. AG Frankfurt, 06.03.1986, 30 C 4289/85-45 Der Begriff "Frühstücksbüfett" bedeutet lediglich, dass der Reisende zum Früh-stück nicht bedient wird, sondern sich seinem Hunger entsprechende Mengen selbst holen muss. Dies bedeutet nicht gleichzeitig, dass die angebotenen Speisen von an-derer Qualität oder Vielfalt sein müssen. (gilt allgemein für jede Art von Buffets) AG Frankfurt, 30.03.1983, 30 C 6339/82

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"Gelegentlicher Fluglärm"
Die prospektmäßige Angabe, es trete "gelegentlicher Fluglärm" auf, bedeutet nicht, dass der Reisende den Fluglärm von täglich 40 Flugzeugen hinnehmen muss. AG Hannover, 11.01.1988, 529 C 12880/86

"Gepflegtes Ferienhaus"
Bei einem als "gepflegt" beworbenen Ferienhaus, darf der Reisende damit rechnen, dass Lese- bzw. Nachttischlampen vorhanden sind. AG Frankfurt, 07.04.1988, 31 C 5517/86

"Harte Fahrt"
Bei einer im Prospekt beschriebenen "sehr harten Fahrt" durch kaum erschlossene Gegend (hier: Amazonasgebiet) muss der Reisende damit rechnen, dass die Fahrt auf Last- bzw. Kastenwegen mit einer schlechten Federung und ungepolsterten Sitz durchgeführt wird. OLG München

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"Internationale Atmosphäre"
Bei Buchung einer Ferienwohnung in einer Ferienanlage mit "internationaler Atmosphäre" darf der Reisende erwarten, dass eine Verständigung mit dem Personal jedenfalls in englischer Sprache möglich ist. Nicht erforderlich ist, dass eine solche Verständig mit sämtlichen Angestellten gewährleistet ist. OLG Köln, 17.09.1986, 13 U 61/86. Derselbe Begriff wurde allerdings von Gerichten auch schon dahingehend ausgelegt, dass der Reisende mit der Anwesenheit von Vereinen und Gruppen aus aller Welt und damit mit einer erhöhten Lärmbelästigung rechnen muss. Gleiches gilt für die Bezeichnung "Hotel für Unternehmungslustige" oder "lebhaftes Hotel" im Hinblick auf ständiges Grölen und Lärmen von Hotelgästen. AG Bad Hombur

"Kinderfreundliches Hotel"
Wirbt der Reiseveranstalter in seinem Katalog mit einem "kinderfreundlichen Hotel", so lässt sich dieser Beschreibung nicht entnehmen, dass ein Hotelkindergarten eingerichtet ist, der die Betreuung von Kindern übernimmt. Allerdings muss sich in einem solchen Fall das Hotelgrundstück fernab von Straßen mit für Kinder gefährlichem Autoverkehr liegen. LG Frankfurt, 09.04.1973, 2/21 O 140/72
Wird neben einem vielfältigen Unterhaltungsprogramm und dem Vorhandensein einer großen Bar auch mit der Kinderfreundlichkeit eines Hotels geworben, so besteht kein Anspruch darauf, dass Abends ab 23:00 Uhr Nachtruhe eintritt. Diese Werbeaussage bezieht sich vielmehr auf die Verfügbarkeit von Freizeiteinrichtungen speziell auch für Kinder. AG Frankfurt, 02.04.1985, 30 C 300/85-47 Dass prospektmäßige Angebot eines "hoteleigenen Kindergartens" bedeutet nicht, dass dieser bereits für 10 Monate alte Kinder geeignet ist. In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass Kinder dort erst ab dem 3. Lebensjahr aufgenommen werden. LG Frankfurt, 05.03.1984, 2/24 S 223/83 Für einen "Kinderspielplatz" reicht es nicht aus, wenn lediglich Kletterstangen vor-handen sind. AG Frankfurt, 27.11.1980, 30 C 10396/80

"Klimaanlage"
Die Beschreibung eines Hotels als "vollklimatisiert" bedeutet nur, dass sich in sämtlichen Räumen des Hotels eine Klimaanlage befindet, nicht jedoch, dass diese rund um die Uhr in Betrieb sein muss und das die Raumtemperaturen stets angenehm kühl bleiben. AG Frankfurt, 21.08.1985, 30 C 1168/85-45 Bei prospektmäßiger Zusage einer "Klimaanlage" muss der Reisende damit rech-nen, dass die Zimmerfenster nicht geöffnet werden können. AG Hannover, 15.07.1986, 504 C 4749/81

"Komplett eingerichtete Küche"
Die Zusage in einem Reiseprospekt, ein Ferienhaus verfüge über komplette eingerichtete Küchen bzw. Kochnischen, umfasst auch die Verfügbarkeit mit fließendem "Warmwasser". AG Frankfurt, 17.03.1988, 31 C 5691/87-17 Gleiches gilt bei Unterbringung in einem gepflegten Urlaubshotel mit 4 Sternen (bei 6 maximal zu vergebenen Sternen) nicht dagegen bei einem Mittelklassehotel in einem südlichen Urlaubsland, wenn das Leitungswasser eine Temperatur von ca. 21 °C besitzt. AG Frankfurt, 15.05.1981, 30 C 10083/91, OLG Düsseldorf, 06.07.1981, 5 U 3/81

"Kurzflugreise"
Bei Buchung einer 4-tägigen Kurzflugreise kann der Reisende nicht davon ausgehen, dass auch tatsächlich ein "Aufenthalt" von 4 Tagen möglich ist. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Reisedauer jeweils um Hin- und Rückflugzeiten verkürzt. AG Stuttgart, 29.11.1979, 13 C 8588/79

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"Meerblick"
Der Begriff "Meerblick" bedeutet nicht, dass das Meer direkt aus dem Hotelzimmer zu sehen ist. Auch der irgendwie mögliche seitliche Meerblick von einem vorgebauten Balkon erfüllt diese Voraussetzung. AG Frankfurt, 31.07.1985, 30 C 1208/85-69
Er bedeutet ebenfalls nicht, dass der Blick zum Meer auch im Sitzen oder Liegen möglich ist (z.B. wegen einer hohen Balkonbrüstung). LG Frankfurt, 05.03.1984, 2/24 S 184/82 Die Beschreibung einer Unterkunft mit Balkon oder Terrasse zur "Meerseite" bedeutet nur, dass die Terrasse oder Balkon als solches, nicht aber das Zimmer selbst zur Meerseite gelegt sein muss. AG Frankfurt, 21.06.1983, 30 C 10668/82 Die Lage einer Unterkunft zur Meerseite kann auch bedeuten, dass sich zwischen dem Meer und der Unterkunft noch weitere höhere Gebäude befinden, die den un-mittelbaren Meerblick versperren. AG Stuttgart-Bad Cannstad

"Mittelklassehotel"
Ein "Mittelklassehotel" entspricht bei Fünf-Klassen-Einteilung einem Zweisterne-hotel. LG Frankfurt, 05.05.1986, 2/24 S 227/85

Modernes Hotel
Wird ein Hotel als "modern" beschrieben, so darf der Reisende erwarten, dass, wenn das Hotel über mehr als drei Stockwerke verfügt, ein Lift vorhanden ist. LG Frankfurt, 21.07.1986, 2/24 S 36/86

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"Naturgarten"
Bei Buchung einer Unterkunft in einem "Naturgarten" (hier: in Griechenland) muss der Reisende mit dem Vorhandensein von Eidechsen, Mäusen und Insekten auch im Haus rechnen. AG München, 15.04.1982, 1 C 7318/79

"Open-Air-Restaurant"
Wird im Reiseprospekt angegeben, innerhalb der Hotelanlage befindet sich ein "Open-Air-Restaurant", muss der Reisende mit Lärmbelästigungen ca. bis Mitter-nacht rechnen. AG Düsseldorf

"Ortseingang"
Ist im Prospekt angegeben, dass das Hotel am "Ortseingang" liegt, so muss der Reisende damit rechnen, dass das Hotel an einer überörtlichen Verbindungsstraße mit nächtlichem Verkehrslärm liegt. (anders: Ortsrand) LG Landshut, 30.06.1980, 1 S 40/80

"Ort für junge Leute"
Die Beschreibung eines Urlaubsortes als ein "Ort für junge Leute" mit lustigem Treiben und buntem Leben unter gleichzeitigem Hinweis auf Bars und Diskotheken bedeutet, dass der Reisende Ruhe im Ort nicht erwarten darf. AG Frankfurt, 04.10.1974, 32/311 C 726/73

"Panorama-Sonnenterasse"
Wirbt der Veranstalter mit einer "Panorama-Sonnenterasse", so ist zu verlangen, dass diese auch benutzbar und mit Ausstattung (Liegestühle) versehen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn zum Hotelbereich kein entsprechend ausgestatteter Strand gehört. KG Berlin, 09.06.1980, 8 U 758/80

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"Sandstrand"
Der Begriff "Sandstrand" im Reiseprospekt bedeutet nicht, dass der Strand zum überwiegenden Teil mit Kies und Felsbrocken bedeckt ist. Geringfügigere Felsformationen sind aber hinzunehmen. AG München, 28.04.1982, 8 C 2438/82 Wird in einem Reiseprospekt mit einem "herrlichen Sandstrand" geworben, darf der Reisende von optimalen Zuständen ausgehen. Es ist dann nicht hinzunehmen, wenn der Strand teilweise mit Steinen besetzt ist und auch unter Wasser Steine vorhanden sind. LG Düsseldorf, 11.05.1984, 22 S 13/84 Die Begriffe "Naturstrand" oder "naturbelassener Strand" lassen darauf schließen, dass dort keine Infrastruktur (Toiletten, Umkleidekabinen, Duschen, etc.) vor-handen ist, dass der Strand durch Zigarettenkippen, Flaschen, Dosen, Hundekot und Abfälle etc. verschmutzt sein kann und dass auch der angeschwemmte Unrat nicht oder nur unregelmäßig beseitigt wird.

"SAT-TV"
Die prospektmäßige Zusage, die Unterkunft verfüge über "Sat-TV", bedeutet nicht, dass auch deutsche Sender empfangen werden. AG Düsseldorf, 04.04.1997, 231 C 17173/96 (umstritten)

"Schlafwagenkabine"
Eine "Schlafwagenkabine" bedeutet eine nach vier Seiten abgeschlossene Kabine. Ein nur dreiseitig abgeschlossenes Abteil mit einem Vorhang an der vierten Seite erfüllt diese Voraussetzungen nicht. AG München, 13.05.1982, 8 C 3490/82

"Sehenswürdigkeiten"
Der prospektmäßige Hinweis auf "Sehenswürdigkeiten" bei einer Städtereise be-deutet nicht, dass diese auch tatsächlich geöffnet haben müssen. Das Risiko der Besichtigungsmöglichkeit muss der Reisende allein tragen. LG Frankfurt, 08.11.1982, 2/24 S 155/81

"Sichere Schneeverhältnisse"
Wird ein Wintersportort mit "sicheren Schneeverhältnissen" in einem bestimmten Zeitraum beworben, so haftet der Reiseveranstalter hierfür trotz der nicht von ihm zu beeinflussenden Wetterlage. LG Frankfurt, 25.02.1991, 2/24 S 480/89

"Sonnenschirme/ Liegestühle"
Werden im Reiseprospekt "Sonnenschirme" versprochen, so muss der Reisende nicht damit rechnen, dass in einem Hotel mit einer Bettenzahl von 560 lediglich 100 Sonnenschirme vorhanden sind. LG Hannover, 24.05.1982, 20 O 393/80 Der Reisende braucht sich nicht damit zufrieden geben, dass bei einer Hotelanlage mit 1000 Betten lediglich 100 "Liegestühle" zur Verfügung stehen. AG Köln, 135 C 15/99

"Spezialfrühstück"
Ist Gegenstand der Prospektbeschreibung der Pauschalreise ein "Spezialfrüh-stück", so reicht es aus, wenn Eier, Käse, Wurst, Schinken, diverse Marmeladen, Butter und Brot angeboten werden. AG Frankfurt, 14.01.1985, 30 C 3561/84-69

"Strandhotel"
Bei Bezeichnung eines Hotels als "Strandhotel" einer bestimmten Stadt darf der Reisende davon ausgehen, dass dieses Hotel noch an der Peripherie der entsprechenden Stadt liegt, nicht dagegen mehr als 5 km vom Stadtrand entfernt. AG Stuttgart, 09.02.1978, 17 C 8394/77

"Strandpromenade"
Die prospektmäßige Lagebeschreibung einer Unterkunft unmittelbar an der "Strandpromenade" bedeutet im Regelfall, dass mit Störung durch Verkehrslärm auch bis in die frühen Morgenstunden zu rechnen ist. Anders verhält es sich, wenn die Strandpromenade im Prospekt ausdrücklich als "Fußgängerzone" beschrieben wird. Gleiches gilt auch dann, wenn die Unterkunft als "verkehrsgünstig" oder "zentral" gelegen bezeichnet wird. Die Bezeichnung einer Unterkunft als "Stadthotel" beinhaltet nicht, dass der Reisende übermäßigen Lärm (Fanfarensignale) durch Lokomotiven hinnehmen muss. LG Frankfurt

"Subtropisches Blumenmeer" Bei prospektmäßiger Beschreibung des Urlaubszieles als "subtropisches Blumenmeer" muss der Reisende nicht mit Detonationsgeräuschen von Sprengungen in einem naheliegenden (1,5 km) Steinbruch rechnen. OLG Köln, 17.09.1986, 13 U 61/86

"Swimmingpool"
Die prospektmäßige Werbung mit einem "temperierten Swimmingpool" bedeutet nicht, dass das Wasser über 21 bis 22° C aufgeheizt werden muss. Hierfür kann es auch genügen, wenn diese Temperierung durch Sonneneinstrahlung erfolgt. Dagegen bedeutet der Begriff eines "beheizten Swimmingpools", dass dieser mehr als nur temperiert ist, nämlich auch zugefügtes Warmwasser enthält. LG München I, 25.02.1976, 34 O 15969/75

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"Tanzabende" und "Diskomusik"
Weist der Reiseveranstalter in seinem Prospekt bei einer Hotelanlage in Mallorca auf "Tanzabende" und "Diskomusik" hin, so ist wegen der Ortsüblichkeit abendlicher Unterhaltung auch mit Discomusik bis 3 Uhr morgens bei gleichzeitiger Unmöglichkeit des Schlafens zu rechnen. LG Frankfurt, 17.03.1986, 2-21 O 422/85

"Tauchschule"
Ist im Reiseprospekt angegeben, dass sich am Urlaubsort eine "Tauchschule" befindet, so muss der Reisende damit rechnen, dass diese während des Urlaubsaufenthaltes geschlossen ist. (gleiches gilt auch für Kinos etc.) AG Frankfurt, 02.09.1986, 30 C 775/86-45

"Tennis/ Tischtennis"
Wird im Reiseprospekt als Sportmöglichkeit u.a. "Tischtennis" oder "Tennis" an-gegeben, so kann der Reisende nicht erwarten, dass im Hotel Schläger und/oder Bälle hierfür verliehen werden. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass bei diesen Sportarten die Sportgeräte von den Reisenden selbst mitgebracht werden. AG Frankfurt, 27.011.1980, 30 C 10396/80 Der Hinweis im Katalog, dass die Hotelanlage mit Tennisbällen und -schlägern ausgestattet ist, beinhaltet nicht auch die kostenlose Nutzung dieser Sportgeräte. AG Hannover, 22.12.1986, 546 C 17218/86 Wird im Reiseprospekt auf "Tennisplätze" innerhalb bzw. außerhalb der Hotelanlage hingewiesen, muss der Reisende mit Lärmbelästigung bis in die Abendstunden rechnen, bei Verfügbarkeit von Flutlicht noch länger.

"Tücken"
Die prospektmäßige Angabe, einzelne Reiseleistungen können mit "Tücken" behaftet sein, lassen für den Reisenden größere Unannehmlichkeiten und Hindernisse im Reiseablauf erwarten. AG Königstein

"Traumurlaub"
Keine Leistungsbeschreibung stellen bloße reklamehafte Anpreisungen, wie z. B. "Traumurlaub" oder "Genussferien" etc. dar, die als inhaltleere Floskeln keinen sachlichen Kern besitzen. AG Frankfurt

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"Unmittelbare Nähe"
Die Beschreibung zweier Orte als "in unmittelbarer Nähe" des Hotels gelegen bedeutet nicht, dass sich diese Orte dann tatsächlich 11 km bzw. 20 km vom Hotel entfernt befinden dürfen. LG Frankfurt, 30.06.1980, 2/24 S 70/80

"Wetterverhältnisse"
Prospektmäßige Beschreibungen von "Wetterverhältnissen" begründen keine eine Zusicherung des Reiseveranstalters über das Wetter am Zielort zur jeweiligen Urlaubszeit. OLG Frankfurt, 26.03.1986, 16 U 125/85

"Wohnmobil"
Bei Buchung eines "Wohnmobils" für 2 bis 4 Personen kann der Reisende erwar-ten, dass auch tatsächlich Schlafgelegenheiten für 4 Personen zur Verfügung ste-hen. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn lediglich Schlafgelegenheiten für 3 Personen existieren und die 4. Person auf dem Boden schlafen muss. AG Frankfurt, 13.03.1989, 32 C 1110/86-72

"Wohn/ Schlafzimmer"
Bei Buchung einer Ferienwohnung mit einem "Wohn/Schlafzimmer" ist es ausreichend, wenn sich in dem kombinierten Wohn/Schlafzimmer kein Doppelbett, sondern lediglich eine Ausziehcouch (Gesamtliegefläche von 1,26 m mal 1,75 m) befindet. Dies gilt insbesondere, wenn eine preisgünstige Reise gebucht wurde. AG Frankfurt, 11.07.1985, 30 C 725/85/45

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"Zimmer mit Dusche und WC"
Die prospektmäßige Buchung eines "Zimmer mit Dusche und WC" bedeutet, dass Dusche und WC auch tatsächlich im Zimmer integriert sind; eine außerhalb des Zimmers auf dem Gang befindliche Dusche mit WC erfüllt diese Voraussetzungen nicht. AG Aschaffenburg, 19.07.1989, 31 C 263/89

Trotz ihres Umfangs stellt diese Urteilssammlung lediglich einen Querschnitt durch die nahezu unüberschaubare Rechtsprechung zum Reiserecht dar. Auch auf Grund der verkürzten Darstellung kann aus verständlichen Gründen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass andere Gerichte ebenso urteilen werden.

In dieser Reihe werden in regelmäßigem Abstand weitere Specials erscheinen, zu den Themen: Informationspflichten von Veranstalter und Reisebüro, Rechtliches rund ums Fliegen, Rechtliches rund um die Unterkunft, Wann ist Lärm Belästigung? Was ist ortsüblich? u.a.m.

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