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Vor der Urlaubsreise:
- Urlaubsziel ausgewählt?
- Einreisebestimmungen
überprüft? (Visa beantragen, Pass verlängern, etc.)
- Gesundheitsvorsorge?
(Impfschutz, Medikamente zur Prophylaxe, etc.)
- Konkretes Angebot
eines Veranstalters ausgewählt?
- Katalogangaben und
genauer Leistungsumfang klar?
- Bei der Buchung im
Reisebüro - Leistungsumfang klar? - Zusatzleistungen und besondere
Vereinbarungen schriftlich zugesichert?-Allgemeine Geschäftsbedingungen
eingesehen und klar? -Aufklärung über besondere Einreise-, Gesundheits-
und Zollvorschriften erfolgt?
- Besondere Versicherungen
erforderlich?
- Sicherungsschein ausgehändigt?
- Buchungsbestätigung
des Veranstalters - Daten und Uhrzeiten bestätigt wie gebucht
- Leistungsumfang (Hotel, Verpflegung, Zusatzprogramm etc.) wie
gebucht? - Zusatzleistungen zugesichert wie besprochen?
- Anzahlung/Restzahlung
fristgerecht leisten, Quittung verlangen
- Stornierungszeitpunkte
wg. gestaffelter Stornogebühr beachten?
- Reisedokumente rechtzeitig
erhalten?
Während der Urlaubsreise:
- Leistungsumfang wie
gebucht (Unterkunfts- und Verpflegungsart, Freizeitmöglichkeiten,
etc.) bzw. zugesichert (Zusatzleistungen)?
- Störungen (z. B. Baulärm,
Schmutz, Ungeziefer, etc.) feststellbar? - wenn geringfügig bzw.
ortsüblich/landestypisch, dann Unannehmlichkeiten - wenn erheblich,
dann Mängel der Reiseleistung; Art und Umfang der Mängel genau
notieren, evtl. fotografieren bzw. Zeugen notieren
- Mängelanzeige beim
Reiseveranstalter bzw. örtlichen Vertreter (Reiseleiter, Hotelrezeption)?
Bestätigung verlangen bzw. Nachweis sichern (Zeugen)
- Abhilfeverlangen an
den Reiseveranstalter bzw. den örtlichen Vertreter (Aufforderung,
innerhalb einer angemessenen Frist für eine Beseitigung des Mangels
zu sorgen, z. B. anderes Hotel, anderes Zimmer, Bereitstellung
der vereinbarten Zusatzleistung, etc.) stellen.
- Wenn Abhilfe nicht
erfolgt bzw. nicht erfolgreich ist, besteht Recht auf Selbsthilfe
(Belege für Ausgaben sammeln und aufbewahren)
- Rückmeldung beim Veranstalter
für Rückflug erforderlich?
Nach der Urlaubsreise:
- Mängelansprüche (Minderung,
Schadenersatz) innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter anmelden
(Einschreibebrief bzw. schriftliche Bestätigung des Veranstalters)
- Sofern Verhandlungen
über Ersatzleistungen nicht erfolgreich sind, Ansprüche innerhalb
von 6 Monaten nach Reiseende gerichtlich geltend machen (ggf.
über Rechtsanwalt, evtl. Rechtsschutzversicherung anfragen)
Damit wir uns nicht
falsch verstehen: Uns kommt es aufrichtig und ehrlich darauf
an, dass Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können. Lassen
Sie sich daher nicht dazu verleiten, während Ihres Urlaubsaufenthaltes
überall das sprichtwörtliche "Haar in der Suppe" zu suchen und im
Geiste bereits Ihre Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter
zu formulieren. Unsere Erfahrung zeigt, dass so bereits jeder Urlaubsgenuss
von Anfang an im Keim erstickt wird. Selbst Ersatzzahlungen des
Reiseveranstalters im Falle berechtigter Ansprüche können diesen
Verlust nicht wieder wettmachen. Es ist schon vorgekommen, dass
Reisende bereits beim Hinflug zum Urlaubsort im Flugzeug die Namen
und Adressen von Mitreisenden notiert haben, um diese ggf. später
als Zeugen für Reisemängel zu benennen.
Unsere Empfehlung
ist es, kleine Unannehmlichkeiten und Probleme mit Nachsicht und
Gelassenheit hinzunehmen. Dies gilt auch und gerade in exotischen
Ländern. Wenn Sie den Verantwortlichen vor Ort hier Verständnis
entgegenbringen, werden in der Regel auch die Chancen beträchtlich
steigen, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und die Mängel umgehend
beseitigt werden. So wünschen wir Ihnen aus ganzem Herzen einen
erholsamen und ruhigen oder ereignisreich-turbulenten Urlaub, ganz
so wie Sie ihn sich vorgestellt haben.
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