Wissenswertes

vor Antritt der Urlaubsreise
während der Urlaubsreise
nach Abschluss der Urlaubsreise

 

 

Reiserecht

 

Check-Liste Urlaubsreise

Nachfolgend finden Sie in Form einer Check-Liste noch einmal die wichtigsten Punkte, die Sie vor, während und nach Ihrer Urlaubsreise beachten sollten.

Vor der Urlaubsreise:

  • Urlaubsziel ausgewählt?
  • Einreisebestimmungen überprüft? (Visa beantragen, Pass verlängern, etc.)
  • Gesundheitsvorsorge? (Impfschutz, Medikamente zur Prophylaxe, etc.)
  • Konkretes Angebot eines Veranstalters ausgewählt?
  • Katalogangaben und genauer Leistungsumfang klar?
  • Bei der Buchung im Reisebüro - Leistungsumfang klar? - Zusatzleistungen und besondere Vereinbarungen schriftlich zugesichert?-Allgemeine Geschäftsbedingungen eingesehen und klar? -Aufklärung über besondere Einreise-, Gesundheits- und Zollvorschriften erfolgt?
  • Besondere Versicherungen erforderlich?
  • Sicherungsschein ausgehändigt?
  • Buchungsbestätigung des Veranstalters - Daten und Uhrzeiten bestätigt wie gebucht - Leistungsumfang (Hotel, Verpflegung, Zusatzprogramm etc.) wie gebucht? - Zusatzleistungen zugesichert wie besprochen?
  • Anzahlung/Restzahlung fristgerecht leisten, Quittung verlangen
  • Stornierungszeitpunkte wg. gestaffelter Stornogebühr beachten?
  • Reisedokumente rechtzeitig erhalten?

Während der Urlaubsreise:

  • Leistungsumfang wie gebucht (Unterkunfts- und Verpflegungsart, Freizeitmöglichkeiten, etc.) bzw. zugesichert (Zusatzleistungen)?
  • Störungen (z. B. Baulärm, Schmutz, Ungeziefer, etc.) feststellbar? - wenn geringfügig bzw. ortsüblich/landestypisch, dann Unannehmlichkeiten - wenn erheblich, dann Mängel der Reiseleistung; Art und Umfang der Mängel genau notieren, evtl. fotografieren bzw. Zeugen notieren
  • Mängelanzeige beim Reiseveranstalter bzw. örtlichen Vertreter (Reiseleiter, Hotelrezeption)? Bestätigung verlangen bzw. Nachweis sichern (Zeugen)
  • Abhilfeverlangen an den Reiseveranstalter bzw. den örtlichen Vertreter (Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist für eine Beseitigung des Mangels zu sorgen, z. B. anderes Hotel, anderes Zimmer, Bereitstellung der vereinbarten Zusatzleistung, etc.) stellen.
  • Wenn Abhilfe nicht erfolgt bzw. nicht erfolgreich ist, besteht Recht auf Selbsthilfe (Belege für Ausgaben sammeln und aufbewahren)
  • Rückmeldung beim Veranstalter für Rückflug erforderlich?

Nach der Urlaubsreise:

  • Mängelansprüche (Minderung, Schadenersatz) innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter anmelden (Einschreibebrief bzw. schriftliche Bestätigung des Veranstalters)
  • Sofern Verhandlungen über Ersatzleistungen nicht erfolgreich sind, Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Reiseende gerichtlich geltend machen (ggf. über Rechtsanwalt, evtl. Rechtsschutzversicherung anfragen)

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Uns kommt es aufrichtig und ehrlich darauf an, dass Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können. Lassen Sie sich daher nicht dazu verleiten, während Ihres Urlaubsaufenthaltes überall das sprichtwörtliche "Haar in der Suppe" zu suchen und im Geiste bereits Ihre Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter zu formulieren. Unsere Erfahrung zeigt, dass so bereits jeder Urlaubsgenuss von Anfang an im Keim erstickt wird. Selbst Ersatzzahlungen des Reiseveranstalters im Falle berechtigter Ansprüche können diesen Verlust nicht wieder wettmachen. Es ist schon vorgekommen, dass Reisende bereits beim Hinflug zum Urlaubsort im Flugzeug die Namen und Adressen von Mitreisenden notiert haben, um diese ggf. später als Zeugen für Reisemängel zu benennen.

Unsere Empfehlung ist es, kleine Unannehmlichkeiten und Probleme mit Nachsicht und Gelassenheit hinzunehmen. Dies gilt auch und gerade in exotischen Ländern. Wenn Sie den Verantwortlichen vor Ort hier Verständnis entgegenbringen, werden in der Regel auch die Chancen beträchtlich steigen, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und die Mängel umgehend beseitigt werden. So wünschen wir Ihnen aus ganzem Herzen einen erholsamen und ruhigen oder ereignisreich-turbulenten Urlaub, ganz so wie Sie ihn sich vorgestellt haben.

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