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Markus Laymann
ist außerdem von der Rechtsanwaltskammer München zur
Schlichtung (Gürtestelle) nach Art. 5 II 1 BaySchlG zugelassen.
Neben seiner anwaltlichen
Tätigkeit ist er auch noch als geschäftsführender
Gesellschafter einer Marketingfirma tätig.
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über Markus Laymann erfahren möchten, klicken Sie
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Herr Laymann ist per
e-mail direkt erreichbar unter laymann@ra-obermeier.de.
Die Korrespondenz ist möglich in englischer und französischer Sprache.
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