Kontakt

Als kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema steht Ihnen in unserer Kanzlei RA Markus Laymann gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn am Besten per Mail unter
laymann@ra-obermeier.de

oder telefonisch unter:
089-51556830

 

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Aktuelle Informationen zum Thema BaföG-Betrug

Wer als Student und BAföG-Bezieher in seinen Anträgen der letzten Jahre Kapitalvermögen über der Freigrenze (idR 5.200,00 EUR) nicht angegeben hat, erlebt gegenwärtig unruhige Zeiten. Ein automatisierter Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Finanzen und den BaföG-Ämtern hat aufgedeckt, dass zahlreiche Auszubildende durch wahrheitswidrige Angaben zu Unrecht Ausbildungsförderung erlangt haben.

Medienberichten zufolge sollen sich bislang bundesweit 40.000 Schüler und Studenten durch falsche Vermögensangaben Bafög "erschlichen" haben. Inzwischen liegen den BaföG-Ämtern schon die Ergebnisse der nächsten Runde vor: Diesmal wurden alle Antragsteller geprüft, die im Jahr 2002 BaföG bezogen haben. Wer hier also in den BaföG-Anträgen Vermögenswerte verschwiegen hat und mehr als 100,00 EUR Zinseinkünfte erzielte, muss bald mit Nachfragen durch das BaföG-Amt rechnen.

Sofern sich im Rahmen dieser Nachprüfung herausstellt, dass ein Student tatsächlich unrechtmäßig Bafög bezogen hat, fordert das Amt die Beträge zurück. Gleichzeitig muss es wegen des Verdachts eines Betrugs Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen – ganz egal, ob es sich um zehn oder 10.000 Euro handelt.

Wir vertreten in unserer Kanzlei bereits einige BaföG-Empfänger in verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren und möchten alle Betroffenen durch dieses Online-Angebot über aktuelle Ergebnisse und unsere anwaltlichen Dienstleistungen informieren.

Unsere Leistungen - wie wir Ihnen helfen können...

Wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich in allen Fragen die mit dem Themenkomplex BaföG-Betrug zusammenhängen und helfen Ihnen...

  • bei der Formulierung und Abgabe von angeforderten Erklärungen gegenüber den Ämtern für Ausbildungsförderung
  • mit der Vertretung im Widerspruchsverfahren oder bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
  • mit Beratung hinsichtlich der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen Antragstellung
  • Bei der Beantragung von Akteneinsicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und der Abgabe von Erklärungen gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei
  • durch die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl und die Strafvertreidigung im Falle eines gegen Sie geführten Strafverfahrens.

Dabei versuchen wir Sie so umfassend und interessengerecht wie möglich zu beraten um die Konsequenzen aus einer falschen oder nicht vollständigen Antragstellung so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig bemühen wir uns in Ihrem Interesse die Kosten unseres Tätigwerdens überschaubar und transparent zu halten und bieten Ihnen in diesem Fall eine kostensparende Online-Rechtsberatung an.

[Mehr Infos]


Aktuelle Meldungen

10.08.2006 | Urteil des VG Münster
Das Verwaltungsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, dass Studenten haben keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn sie ihr Vermögen vor der Antragstellung auf Verwandte übertragen. Interessant ist bei diesem Urteil aber auch die Aussage, dass auch das Auto des Studenten zu zu dessen Vermögen zählt, da Studenten nicht in einem Maße typischerweise auf Mobilität angewiesen seien, dem lediglich mit einem eigenen Pkw Rechnung getragen werden könnte. Ihnen sei es vielmehr zuzumuten, am Ausbildungsort eine Wohnung zu nehmen und von dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Benutzung aufgrund der vielerorts bestehenden sog. "Semestertickets" nahezu kostenfrei ist, zur Ausbildungsstätte zu fahren. Link und Fundstelle in unserer Urteilssammlung.

13.04.2006 | VG Weimar entscheidet über BaföG-Rückforderungen
In zwei Grundsatzentscheidungen hat das Verwaltungsgericht Weimar über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung von BaföG-Leistungen entschieden. Hintergrund beider Verfahren waren typische Probleme des Datenabgleichs - die Anrechnung von Krediten zwischen Kindern und Eltern und die Anrechnung von Depots, die von den Eltern auf den Namen der Kinder eingerichtet werden. Mehr Infos zu diesen Urteilen in unserer Urteilssammlung.

08.03.2006 | Bundesregierung will technische Voraussetzungen für Kontenabrufe verbessern
Die Welt kompakt meldet in ihrer heutigen Ausgabe, dass die Bundesregierung plant, die technischen Möglichkeiten zur Kontenabfrage weiter auszubauen. Gleichzeitig sollen auch die Dokumentationspflichten verschärft werden. Laut einem Bericht des Bundesfinanzministeriums soll die Zahl der je Arbeitstag technisch möglichen Abrufe auf eine vierstellige Höhe ausgebaut werden. Als Zielvorgabe gibt die Zeitung an, dass bis August 2007 täglich bis zu 5.000 Anfragen von Finanz- und Sozialämtern bewältigt werden können.

28.02.2006 | Bericht auf Spiegel.de zum Thema BaföG-Betrug
Das Nachrichtenmagazin Spiegel hat in der Vergangenheit immer wieder über das Thema BaföG-Betrug berichtet. Heute erschien nun auf der Online-Ausgabe ein neuer Beitrag in dem es vor allem um die strafrechtlichen Konsequenzen und dabei speziell auf die Folgen für einige Berufsgruppen, wie z.B. Lehrer, Anwälte etc. geht. [Beitrag lesen]

23.11.2005 | Entscheidung des VG Kassel zum Thema Vermögensübertragung
Studenten haben keinen Anspruch auf Bafög, wenn sie Sparguthaben und Wertpapiere nur zum Schein einem anderen Familienmitglied übereignen. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts. Da in beiden verhandelten Fällen keine schriftliche Vereinbarung existierte, erklärte das Gericht die verlangte Rückzahlung der staatlichen Studienbeihilfe für rechtens.

07.10.2005 | Datenabgleich nun auch für AL-Geld II Empfänger
Wie die Financial Times Deutschland in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete plant die Bundesagentur für Arbeit nun ebenfalls einen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen und den Rentenversicherungsträgern für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II. Die Bundesagentur will so herausfinden, welcher AL-Geld II Empfänger unrechtmäßiger weise Vermögen verheimlicht oder Rente und Arbeitslosengeld gleichzeitig bezieht.

21.07.2005 | 33 000 mehr BAföG-Empfänger im Jahr 2004 – Zuwachs um 4%
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten im Jahr 2004 in Deutschland rund 810 000 Personen (gut 312 000 Schüler und Schülerinnen sowie 497 000 Studierende) Leistungen nach dem Bundesausbildungs-
förderungsgesetz (BAföG). Dies waren rund 33 000 oder 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der geförderten Studierenden stieg um rund 16 000 (+ 3%), die der geförderten Schüler und Schülerinnen um 17 000 (+ 6%).

04.07.2005 | Bundesregierung: Datenabgleich bringt insgesamt 250 Millionen EUR BaföG Rückzahlung
Die Bundesregierung teilte auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, dass der BaföG-Datenabgleich bislang zu einer Rückzahlung von über 250 Millionen EUR zu Unrecht ausbezahlter Ausbildungsförderung geführt hat. Betroffen sind 45.000 Studenten und 18.000 Schüler, was einer Quote von 7% aller 910.500 überprüften Fälle entspricht. Im Zusammenhang mit ihrer Kleinen Anfrage hatte die FDP-Fraktion kritisiert, dass es "keine ausreichende Kontrolle der Angaben der Studierenden gegeben hat". Die Ursachen für den Bafög-Leistungsbetrug sieht die FDP nur zum Teil in fehlendem Unrechtsbewusstsein der Studenten und Schüler. Begünstigt worden sei der Missbrauch "durch eine Verwaltung, die ihrer Kontrollaufgabe nur in unzureichendem Maße nachgekommen ist, und den Gesetzgeber, dessen Handeln keine klare Linie erkennen ließ". In knapp 1100 Fällen wurden gegen die Rückzahlungsbescheide von den Betroffenen Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben.

19.05.2005 | Sozialgericht: Treuhandkonto gilt als eigenes Vermögen
In einem Verfahren im Zusammenhang mit einer HarzIV-Antragstellung hat das rheinland-pfälzische Landessozialgericht entschieden, dass auch treuhänderisch verwaltetes Vermögen einem Antragsteller als ein eigenes Vermögen zugerechnet werden kann. Obwohl dieser Entscheidung eine andere Materie (Arbeitslosengeld II) zugrundelag, kann sie auch für BaföG-Empfänger relevant sein, da sich eine ähnliche Problemlage - treuhänderisch verwaltetes Vermögen auf eigenen Konten - auch bei vielen vermeintlichen BaföG-Betrugsfällen findet.
Übrigens: Obwohl auch BaföG eine Sozialleistung darstellt, sind für Verfahren nach dem BaföG-Gesetz die Verwaltungsgerichte und nicht die Sozialgericht zuständig. (Az L 1 AL 84/03)
Mehr Infos zu dieser Entscheidung auf www.marktplatz-recht.de.

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Unser Service für Sie: FAQ und Linktipps

FAQ-Liste zum Thema BaföG-Betrug
Immer wieder bekommen wir in unseren Beratungen die folgenden Fragen gestellt... [mehr Infos]

Urteilsübersicht
Inzwischen liegen schon eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen in BaföG-Betrugsfällen vor. Hier eine Übersicht über uns bekannte Entscheidungen.
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Beratungsformular und Vollmacht
Wenn Sie sich von uns anwaltlich beraten lassen möchten, finden Sie hier Formulare zum Download. [mehr Infos]

Linksammlung
Sie suchen noch mehr Infos zum Thema BaföG-Betrug? Dann empfehlen wir Ihnen diese Seiten... [mehr Infos]

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