|
10.08.2006 | Urteil
des VG Münster
Das Verwaltungsgericht hat in einer Entscheidung
festgestellt, dass Studenten haben keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung
haben, wenn sie ihr Vermögen vor der Antragstellung auf
Verwandte übertragen. Interessant ist bei diesem Urteil
aber auch die Aussage, dass auch das Auto des Studenten zu
zu dessen Vermögen zählt, da Studenten nicht in
einem Maße typischerweise auf Mobilität angewiesen
seien, dem lediglich mit einem eigenen Pkw Rechnung getragen
werden könnte. Ihnen sei es vielmehr zuzumuten, am Ausbildungsort
eine Wohnung zu nehmen und von dort mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, deren Benutzung aufgrund der vielerorts bestehenden
sog. "Semestertickets" nahezu kostenfrei ist, zur
Ausbildungsstätte zu fahren. Link und Fundstelle in unserer
Urteilssammlung.
13.04.2006 | VG
Weimar entscheidet über BaföG-Rückforderungen
In zwei Grundsatzentscheidungen hat das Verwaltungsgericht
Weimar über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung
von BaföG-Leistungen entschieden. Hintergrund beider
Verfahren waren typische Probleme des Datenabgleichs - die
Anrechnung von Krediten zwischen Kindern und Eltern und die
Anrechnung von Depots, die von den Eltern auf den Namen der
Kinder eingerichtet werden. Mehr Infos zu diesen Urteilen
in unserer Urteilssammlung.
08.03.2006
| Bundesregierung will technische Voraussetzungen
für Kontenabrufe verbessern
Die Welt kompakt meldet in ihrer heutigen Ausgabe, dass die
Bundesregierung plant, die technischen Möglichkeiten
zur Kontenabfrage weiter auszubauen. Gleichzeitig sollen auch
die Dokumentationspflichten verschärft werden. Laut einem
Bericht des Bundesfinanzministeriums soll die Zahl der je
Arbeitstag technisch möglichen Abrufe auf eine vierstellige
Höhe ausgebaut werden. Als Zielvorgabe gibt die Zeitung
an, dass bis August 2007 täglich bis zu 5.000 Anfragen
von Finanz- und Sozialämtern bewältigt werden können.
28.02.2006
| Bericht auf Spiegel.de zum Thema BaföG-Betrug
Das Nachrichtenmagazin Spiegel hat in der Vergangenheit immer
wieder über das Thema BaföG-Betrug berichtet. Heute
erschien nun auf der Online-Ausgabe ein neuer Beitrag in dem
es vor allem um die strafrechtlichen Konsequenzen und dabei
speziell auf die Folgen für einige Berufsgruppen, wie
z.B. Lehrer, Anwälte etc. geht. [Beitrag
lesen]
23.11.2005
| Entscheidung des VG Kassel zum Thema Vermögensübertragung
Studenten haben keinen Anspruch auf Bafög, wenn sie Sparguthaben
und Wertpapiere nur zum Schein einem anderen Familienmitglied
übereignen. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung
des Kasseler
Verwaltungsgerichts. Da in beiden verhandelten Fällen
keine schriftliche Vereinbarung existierte, erklärte
das Gericht die verlangte Rückzahlung der staatlichen
Studienbeihilfe für rechtens.
07.10.2005
| Datenabgleich nun auch für AL-Geld II Empfänger
Wie die
Financial Times Deutschland in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete
plant die Bundesagentur für Arbeit nun ebenfalls einen
Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen und den
Rentenversicherungsträgern für alle Empfänger
von Arbeitslosengeld II. Die Bundesagentur will so herausfinden,
welcher AL-Geld II Empfänger unrechtmäßiger
weise Vermögen verheimlicht oder Rente und Arbeitslosengeld
gleichzeitig bezieht.
21.07.2005 | 33
000 mehr BAföG-Empfänger im Jahr 2004 – Zuwachs
um 4%
Wie
das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten im Jahr 2004
in Deutschland rund 810 000 Personen (gut 312 000 Schüler
und Schülerinnen sowie 497 000 Studierende) Leistungen
nach dem Bundesausbildungs-
förderungsgesetz (BAföG). Dies waren rund 33 000
oder 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der geförderten
Studierenden stieg um rund 16 000 (+ 3%), die der geförderten
Schüler und Schülerinnen um 17 000 (+ 6%).
04.07.2005 | Bundesregierung:
Datenabgleich bringt insgesamt 250 Millionen EUR BaföG
Rückzahlung
Die Bundesregierung teilte auf eine Kleine
Anfrage der FDP-Fraktion mit, dass der BaföG-Datenabgleich
bislang zu einer Rückzahlung von über 250 Millionen
EUR zu Unrecht ausbezahlter Ausbildungsförderung geführt
hat. Betroffen sind 45.000 Studenten und 18.000 Schüler,
was einer Quote von 7% aller 910.500 überprüften
Fälle entspricht. Im Zusammenhang mit ihrer Kleinen Anfrage
hatte die FDP-Fraktion kritisiert, dass es "keine ausreichende
Kontrolle der Angaben der Studierenden gegeben hat".
Die Ursachen für den Bafög-Leistungsbetrug sieht
die FDP nur zum Teil in fehlendem Unrechtsbewusstsein der
Studenten und Schüler. Begünstigt worden sei der
Missbrauch "durch eine Verwaltung, die ihrer Kontrollaufgabe
nur in unzureichendem Maße nachgekommen ist, und den
Gesetzgeber, dessen Handeln keine klare Linie erkennen ließ".
In knapp 1100 Fällen wurden gegen die Rückzahlungsbescheide
von den Betroffenen Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben.
19.05.2005 | Sozialgericht:
Treuhandkonto gilt als eigenes Vermögen
In einem Verfahren im Zusammenhang mit einer
HarzIV-Antragstellung hat das rheinland-pfälzische Landessozialgericht
entschieden, dass auch treuhänderisch verwaltetes Vermögen
einem Antragsteller als ein eigenes Vermögen zugerechnet
werden kann. Obwohl dieser Entscheidung eine andere Materie
(Arbeitslosengeld II) zugrundelag, kann sie auch für
BaföG-Empfänger relevant sein, da sich eine ähnliche
Problemlage - treuhänderisch verwaltetes Vermögen
auf eigenen Konten - auch bei vielen vermeintlichen BaföG-Betrugsfällen
findet.
Übrigens: Obwohl auch BaföG eine Sozialleistung
darstellt, sind für Verfahren nach dem BaföG-Gesetz
die Verwaltungsgerichte und nicht die Sozialgericht zuständig.
(Az L 1 AL 84/03)
Mehr Infos zu dieser Entscheidung auf www.marktplatz-recht.de.
[Mehr
aktuelle Meldungen]
|