Zum
1. Juli tritt anstelle der bisher gültigen Gebührenordnung
das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz inkraft.
Die rund
10 Jahre unverändert gebliebenen Vergütungen für
Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher und
Übersetzer sollen durch die neuen Regelungen den allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Dabei werden
die Preissteigerungen der vergangenen rund 10 Jahre in Höhe
von durchschnittlich ca. 1,4 Prozent pro Jahr ausgeglichen.
Das ist unserer Meinung nach sachgerecht, da auch Anwältinnen
und Anwälte in diesem Zeitraum beispielsweise gestiegene
Mieten und Lohnerhöhungen für ihre Angestellten
getragen haben. Zum Vergleich: der Einkommenszuwachs in der
gewerblichen Wirtschaft betrug im Vergleichszeitraum durchschnittlich
2,6 Prozent jährlich.
Ziel der Neureglung war es leistungsgerechte
Gebühren zu schaffen, die sich stärker als das bisher
geltende Gebührenrecht an Umfang und Schwierigkeit der
anwaltlichen Tätigkeit orientieren. Dies führt dazu,
dass sich das neue Vergütungsrecht unterschiedlich in
den einzelnen Tätigkeitsfeldern des Anwalts auswirkt.
Zudem soll das neue Vergütungsrecht übersichtlicher
und leichter anzuwenden sein.
Außergerichtliche
Einigung werden zukünfitg besser honoriert:
Das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche
Streitbeilegung wird künftig stärker honoriert werden,
da dies den Rechtsfrieden fördert und die Gerichte weiter
entlastet. Bürgerinnen und Bürger können von
dem ab Mitte 2006 geplanten Wegfall der Gebührenregelung
für die außergerichtliche anwaltliche Beratung
profitieren. Dies erleichtert frei ausgehandelte, günstige
Vergütungsvereinbarungen und soll den Wettbewerb stärken.
Der Wegfall
der Beweisgebühr in allen gerichtlichen Verfahren,
der durch eine Erhöhung anderer Gebühren ausgeglichen
wird, soll die frühzeitige Einigung der Parteien fördern
und die für alle Beteiligten zeit- und kostenintensive
Beweisaufnahmen vermeiden helfen. Außerdem werden zukünftig
auch einvernehmliche Scheidungen künftig preiswerter
zu realisieren sein. Statt bisher 3 Gebühren werden zukünftig
für den Anwalt nur noch 2,5 Gebühren fällig.
Linktipps:
Mehr Informationen
zu diesem Thema finden Sie auf der sehr informativen Website
www.gebühren-recht.de
Und unter
www.allianz-profi.de
finden Sie einen elektronischen Gebührenrechner zum Download.
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