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unsere Kosten sind Teil des Schadenersatzes, den Sie vom Schädiger
verlangen können oder
- Ihr Gegner ist mit einer Leistung im Verzug, so dass unsere Kosten
als Verzugsschaden ersatzfähig sind.
Höhe und Umfang der Gebühren
regelt verbindlich die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO). Für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten existieren dort
sog. Gebührenrahmen, innerhalb derer wir die Gebühren u.a. nach
Umfang und Schwierigkeit der Sache sowie nach der wirtschaftlichen
Bedeutung für den Auftraggeber festlegen können. Zumeist bemessen
sich unsere Kosten aber nach dem Streitwert,
also dem Wert der Sache, um den es geht und der Gegenstand unserer
Tätigkeit ist.
Es ist für uns selbstverständlich,
Ihnen bereits zu Beginn unserer Tätigkeit nachvollziehbar offenzulegen,
mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Die BRAGO regelt auch,
dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen
sowie im Einzelfall Vereinbarungen über eine höhere Entlohnung möglich
sind. Auch sind wir berechtigt, angemessene Vorschüsse für unsere
Tätigkeit zu verlangen, was aus unserer Sicht vor allem dann Sinn
macht, wenn die endgültige Entlohnung noch in weiter Ferne steht.
Weitere Informationen
zum Thema Kosten finden Sie hier.
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