Ein paar Worte zum Thema
...Kosten

 

 

Natürlich kostet unsere anwaltliche Tätigkeit auch Geld und es wäre für Sie und uns sicher ein Fehler, dieses Thema zu verdrängen. Falsche Erwartungen führen gerade hier nicht selten zu unliebsamen Überraschungen, Missstimmungen und Streit.

 

 
Grundsätzlich werden alle Rechtsanwälte, so auch wir, von den Auftraggebern, in der Regel also den Mandanten bezahlt. Sofern nicht eine Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung eintritt, oder die Anwaltskosten von der staatlichen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe getragen werden, gibt es hiervon nur drei Ausnahmen, nämlich:

- Durch Gerichtsentscheidung werden unsere Kosten einer anderen Partei auferlegt,

- unsere Kosten sind Teil des Schadenersatzes, den Sie vom Schädiger verlangen können oder

- Ihr Gegner ist mit einer Leistung im Verzug, so dass unsere Kosten als Verzugsschaden ersatzfähig sind.

Höhe und Umfang der Gebühren regelt verbindlich die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten existieren dort sog. Gebührenrahmen, innerhalb derer wir die Gebühren u.a. nach Umfang und Schwierigkeit der Sache sowie nach der wirtschaftlichen Bedeutung für den Auftraggeber festlegen können. Zumeist bemessen sich unsere Kosten aber nach dem Streitwert, also dem Wert der Sache, um den es geht und der Gegenstand unserer Tätigkeit ist.

Es ist für uns selbstverständlich, Ihnen bereits zu Beginn unserer Tätigkeit nachvollziehbar offenzulegen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Die BRAGO regelt auch, dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen sowie im Einzelfall Vereinbarungen über eine höhere Entlohnung möglich sind. Auch sind wir berechtigt, angemessene Vorschüsse für unsere Tätigkeit zu verlangen, was aus unserer Sicht vor allem dann Sinn macht, wenn die endgültige Entlohnung noch in weiter Ferne steht.

Weitere Informationen zum Thema Kosten finden Sie hier.

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