Kooperationen

Oftmals lassen sich, aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von privaten und geschäftlichen Beziehungen, rechtliche Fragestellungen nur in internationaler Zusammenarbeit lösen.

 

Dies betrifft den Verkehrsunfall in Frankreich mit einem holländischen Unfallgegner genauso wie die Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich, eine Forderung an einen Kunden in Frankreich oder den Tod der Erbtante in Schweden. Um Ihnen auch in solchen Fällen adäquat helfen zu können, verfügen wir über einen festen Stamm von Korrespondenzsanwälten im europäischen Ausland, die wir je nach Bedarf in die Fallbearbeitung mit einbeziehen.

Außerdem sind wir in der Lage, für Sie in englischer und französischer Sprache zu kommunizieren und zu verhandeln.

 

 

 

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