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Dies
betrifft den Verkehrsunfall in Frankreich mit einem holländischen
Unfallgegner genauso wie die Geschwindigkeitsüberschreitung
in Österreich, eine
Forderung an einen Kunden in Frankreich oder den Tod der Erbtante
in Schweden. Um Ihnen auch in solchen Fällen
adäquat helfen zu können, verfügen wir über einen festen Stamm
von Korrespondenzsanwälten im europäischen Ausland, die wir
je nach Bedarf in die Fallbearbeitung mit einbeziehen.
Außerdem
sind wir in der Lage, für Sie in englischer und französischer
Sprache zu kommunizieren und zu verhandeln.
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