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an der Unfallstelle
Regulierung des Schadens
Welche Schäden werden ersetzt?

 

 

 

 

 

 

 

 

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Verkehrsrecht

Teil 2:

Was ist zu tun...

Bei der Regulierung der Unfallschäden ist folgendes zu beachten:

 

Informieren Sie zunächst innerhalb einer Woche Ihre Haftpflichtversicherung von dem Verkehrsunfall, auch wenn Sie an dem Unfall (aus Ihrer Sicht) kein Verschulden trifft.
Im Fall des Todes eines Unfallbeteiligten ist eine besondere Meldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich. Meist wird Ihnen Ihre Versicherung dann einen Fragebogen übersenden, mit dem umfangreiche Informationen erbeten werden. Falls Sie für das unfallbeteiligte Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung besit-zen, wird diese Ihren Unfallschaden auch dann ersetzen, wenn Sie an dem Unfall die Schuld trifft. Nachteil in diesem Fall ist eine Hinaufstufung in der sogenannten Schadensfreiheitsklasse, was eine teurere Versicherungsprämie zur Folge hat. Soll eine solche Schadensregulierung durchgeführt werden und ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit, können Sie sich an den Schadensschnelldienst Ihrer Kaskoversicherung wenden. Dort werden die Schäden begutachtet und zumeist unmittelbar finanziell entschädigt.

Trifft Ihrer Ansicht nach einen anderen Unfallbeteiligten die Schuld an dem Verkehrsunfall und wollen Sie Ihre Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen, so können Sie sich an die Haftpflichtversicherung des betreffenden Unfallgegners wenden. Melden Sie dort Ihre Ansprüche zunächst einmal nur generell an, da in den meisten Fällen die konkrete Höhe des Schadens noch nicht bekannt ist. Wichtig: Bei Verkehrsunfällen können Sie sich mit Ihren Ersatzansprüchen ent-weder an den Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeuges, an den Halter, an die Haftpflichtversicherung oder an mehrere oder alle dieser Personen bzw. Versicherungsgesellschaften wenden. Üblicherweise werden die Verhandlungern mit der Versicherung geführt, die dann ja auch die Regulierung durchführt.

Falls Sie bei dem Verkehrsunfall Verletzungen davongetragen haben, sollten Sie unverzüglich Ihren Arzt aufsuchen. Dieser wird auf Ihre Bitte hin die festgestellten Verletzungen und Beeinträchtigungen ärztlich attestieren sowie Sie ggf. für eine bestimmte Zeit krank schreiben.

Für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwalt mit der Regulierung der Unfall-schäden beauftragen wollen, sollten Sie dies bereits im jetzigen frühen Stadium tun. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie diese über den Vorfall informieren bzw. Ihren Anwalt bitten, dies zu tun. Wer die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung nicht selbst aufbringen kann, kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe sowie im Falle eines späteren Rechtsstreites Prozesskostenhilfe beantragen. In den meisten Fällen wird der Anwalt diese Formalien für sie erledigen. Trifft Sie als Geschädigten kein eigenes Verschulden, werden die Anwaltsgebühren vom Unfallverursacher getragen.

Bevor Sie Reperaturaufträge zur Beseitigung von Unfallschäden erteilen (z.B. auch Kleider reinigen, Brille richten etc.), sollten Sie in jedem Fall den Schaden genau dokumentieren (fotografieren) und ihn ggf. von einem Fachmann begutachten und schätzen lassen.

Lesen Sie weiter:
Welche Schäden werden überhaupt ersetzt?

 

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