Kontakt

Als kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema steht Ihnen in unserer Kanzlei RA Markus Laymann gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn am Besten per Mail unter
laymann@ra-obermeier.de

oder telefonisch unter:
089-51556830

 

 

mm

In den letzten Monaten machten in den Medien immer wieder sogenannte Schenk- oder Herzkreisen die Rede. Regelmäßig handelt es sich dabei um Veranstaltungen "im privaten Kreis", bei welchen im Rahmen eines einfach anmutenden Schneeballsystems die Teilnehmern früher oder später scheinbar traumhaft hohe Gewinne erwarten. Allerdings ist für die Mitspieler auch ein relativ hoher Einsatz von nicht selten mehreren tausend Euro fällig (Klassischer Weise liegen die Teilnehmerbeiträge immer knapp unterhalb des Schenkungssteuerfreibetrages in Höhe von 5.200,00 EUR).
So gut wie immer werden die sagenhaften Gewinnerwartungen jedoch jäh enttäuscht. Das System krankt nämlich zwangsläufig daran, dass sich bereits nach kürzester Zeit nicht mehr genügend Teilnehmer finden lassen. Und so ist nach wenigen Runden der Vorrat an notwendigen Teilnehmern schon allein aus rechnerischen Gründen erschöpft. Gewonnen haben bis zu diesem Zeitpunkt meist nur die Initiatoren des Spiels. Rein statistisch gesehen, verlieren fast neun von zehn Mitspielern ihren Einsatz.

Zunächst scheiterten die Rückzahlungsansprüche der enttäuschten Teilnehmerregelmäßig daran, dass die Untergerichte die Klagen gegen die Beschenkten auf Rückzahlung abwiesen. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem November 2005 können viele ehemalige Schenkkreisteilnehmer nun wieder Hoffnung schöpfen. Der BGH hat nämlich im Rahmen seiner Entscheidung einerseits die Sittenwidrigkeit der Herz- und Schenkkreisspiele festgestellt, und andererseits die Voraussetzungen festgelegt, unter denen die Teilnehmer einen Rückzahlungsanspruch gegen die Beschenkten geltend machen können.

Im Lichte dieser neuen Rechtsprechung gestalten sich unserer Erfahrung nach nun auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit den Geldempfängern weitaus positiver.

Unsere Leistungen - wie wir Ihnen helfen können...

Wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich in allen Fragen die mit dem Themenkomplex Herz- und Schenkkreise zusammenhängen. Im Einzelnen bieten wir Ihnen...

  • eine ausführliche Beratung, ob und unter welchem Aufwand Sie eine Chance haben, Ihren Einsatz zurück zu erlangen.
  • die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem "Beschenkten".
  • die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Beschenkten.

Dabei versuchen wir Sie so umfassend und interessengerecht wie möglich zu beraten. Gleichzeitig bemühen wir uns in Ihrem Interesse die Kosten unseres Tätigwerdens überschaubar und transparent zu halten und bieten Ihnen deshalb auch eine kostensparende Online-Rechtsberatung an.

[Mehr Infos]


Aktuelle Meldungen

24.11.2006 | ACHTUNG: Zum Jahresende droht die Verjährung von Schenkungen aus dem Jahr 2003
Alle diejenigen Schenkkreis-Teilnehmer, die ihre Schenkung bereits im Jahr 2003 getätigt haben, sollten ihre Ansprüche auf jeden Fall noch bis zum Ende diesen Jahres gerichtlich geltend machen. Andernfalls droht in den meisten Fällen die Verjährung.

22.08.2006 | Vom Opfer zum Täter – Teilnehmer eines Schenkkreises überfällt den Moderator der Veranstaltung
Die Münchner Polizei berichtet in einer Pressemeldung von einem Gewaltakt im Zusammenhang mit einer Schenkkreisveranstaltung. Bereits am 06.August diesen Jahres wurde in München ein Moderator eines Schenkkreises überfallen und bedroht. Als Täter konnte nun ein Teilnehmer des Schenkkreises ermittelt werden, der durch das vom Opfer moderierte System einen größeren Geldbetrag verloren hat. Der 49-jährige Täter hat durch sein unüberlegtes Handeln jedoch nunmehr nicht nur hohe finanzielle Verluste erlitten, er muss sich nun auch strafrechtlich verantworten. Die Münchner Kriminalpolizei nimmt diesen Fall zum Anlass, auf das enorme Risiko hinzuweisen, das mit der Beteiligung an den sog. „Schenkkreisen“ verbunden ist. [Zur Pressemeldung der Polizei]

29.06.2006 | Österreichs Polizei warnt vor der Teilnahme an Schenkkreisen
Die Österreichische Polizei hat kürzlich in Presseinformationen ausdrücklich vor der Teilnahme an Schenkkreisveranstaltungen gewarnt. Nach Auskunft der Österreichischen Behörden dürften sich die Betreiber dieser Systeme in Deutschland befinden, denn die Auszahlungen erfolgen ausschließlich in Münchner Hotels. Die österreichischen Mitspieler treffen sich in einer Autobahnraststätte am Walserberg, von wo aus sie im Konvoi nach München fahren. Dieser Umweg ist nötig, da die Veranstaltung von Schenkkreisen in unserem Nachbarland verboten ist. [Mehr Infos]

10.02.2006 | Teilnahme an Schenkkreisveranstaltungen ist in der Schweiz strafbar
Die Teilnahme an einem Schenkkreis ist im Nachbarland Schweiz nicht nur sittenwidrig, sondern auch strafbar. Unlängst wurden nach einem Bericht der NZZ zufolge wieder 2 Eidgenossen wegen der Teilnahme an einem Schenkkreis zu Geldbußen verurteilt.
[Zum Bericht der NZZ]

16.01.2006 | Das LKA Berlin warnt mit einer Broschüre vor Schneballsystemen
Mit einem Infoblatt, das auch im Internet zum Download zur Verfügung steht, warnt das LKA Berlin nun vor Schneeballsystemen, Kettenbriefen und Pyramidensystemen. [Mehr Infos]

03.01.2006 | LG Lüneburg verurteilt "Beschenkte" zur Rückzahlung
Mit seiner Entscheidung von 27.12.2005 hob das LG Lüneburg eine erstinstanzliche Entscheidung des AG Lüneburg auf und verurteilte eine Beschenkte zur Rückzahlung des empfangenen Betrages in Höhe von 2.500,00 EUR nebst Zinsen. [Zum Urteil]

29.12.2005 | Das Landgericht München I urteilt zugunsten einer Schenkerin
In einem Urteil vom 27.12.2005 gewährt das Landgericht München I (23 O 14600/05) der "Schenkerin" ihren Einsatz zurück. Die Gegenpartei muß im Ergebnis die erhaltenen 5000,00 Euro zurückbezahlen und hat obendrein die Prozeßkosten zu tragen. Das Urteil, das damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernimmt, ist ein wichtiger Durchbruch für Schenkkreisfälle aus dem Landgerichtsbezirk München.

10.11.2005 | Bundesgerichtshof fällt richtungsweisende Entscheidungen für Schenkkreisopfer.
In zwei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof endgültig Klarheit im Bezug auf die Rückzahlungsansprüche von Schenkkreisgeschädigten geschaffen. Nach Auffassung des III. Zivilsenats kann der Kläger von den Beklagten die gezahlten Beträge zurückfordern. Die Vereinbarung des "Schenkkreises" war nach Ansicht des BGH, da auf ein Schneeballsystem gerichtet, sittenwidrig und damit nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). [Mehr Infos]


Unser Service für Sie: FAQ und Linktipps

FAQ-Liste zum Thema Herz- und Schenkkreise
Immer wieder bekommen wir in unseren Beratungen die folgenden Fragen gestellt... [mehr Infos]

Urteilsübersicht
Inzwischen liegen schon eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen zum Thema Herz- und Schenkkreise vor. Hier eine Übersicht der wichtigsten bekannten Entscheidungen.
[mehr Infos]

Linksammlung
Sie suchen noch mehr Infos zum Thema Herz- und Schenkkreise? Dann empfehlen wir Ihnen diese Seiten... [mehr Infos]

Denken Sie immer daran: Ihr Geld ist nicht weg... es hat nur ein anderer.

Leistungen

RAe Stefan Obermeier und Markus Laymann - Arcostr. 3- 80333 München
Telefon 089 / 51 55 68 – 30 - Telefax 089 / 51 55 68 – 40
Impressum

mmmmm